Häufig werden nicht mehr benötigte Arzneimittel über die Ausgüsse und Toiletten entsorgt, obwohl die Entsorgung über das Abwassersystem verboten ist. Untersuchungen zeigen, dass einige Arzneistoffe in Kläranlagen nicht vollständig abgebaut werden können.
Sachsens Apothekerkammer empfiehlt Patienten, abgelaufene Arznei – selbst Tropfen und Salben – zu Hause im Restmüll zu entsorgen. “Bei der Müllverbrennung werden die Wirkstoffe zerstört, eventuell anfallende Reste grundwassersicher deponiert“, heißt es. Krebsmedikamente, bestimmte Hormonpräparate und virushemmende Mittel sollten aber über gesonderte Schadstoffsammelstellen fachgerecht und sicher entsorgt werden.
Weitere Informationen zu diesen Sammelstellen finden Sie auf den folgenden offiziellen Seiten:
Tipps zur Entsorgung von Arzneimittel
Verpackungen
- Umverpackungen und Beipackzettel aus Pappe, Papier und Karton sind mit dem Altpapier zu entsorgen
- Leere Arzneimittelverpackungen aus Kunststoff gehören in den gelben Sack oder in die gelbe Tonne
- Leere Arzneimittelbehälter aus Glas sind entsprechend ihrer Farbe der Altglassammlung zuzuführen
Arznei- und Verbandmittel
- Tabletten und flüssige Arzneimittel können in ihrer Produktverpackung im Hausmüll entsorgt werden
- Einwegspritzen und Kanülen müssen in einem stichfesten, verschließbarem Behältnis gesammelt werden und verdeckt über den Abfallsammelbehälter für Restabfälle (graue bzw. schwarze Restmülltonne) entsorgt werden. Solche gebrauchten Produkte werden aufgrund des Infektionsrisikos weder in Apotheken noch an kommunalen Sammelstellen angenommen.
- Gebrauchte Verbände, Pflaster und Mullbinden gehören ebenso in den Restabfall. Von diesen gehen in der Regel keine Gefahren aus. Nur bei infektiösem Material müssen diese gemäß den ärztlichen Anweisungen und unter Einhaltung von Hygienevorschriften getrennt entsorgt werden.
- Arzneimittelhaltige Pflaster (z.B. Hormonpflaster und Schmerzpflaster) sind wie Tabletten zu entsorgen, da sie auch nach der Anwendung noch größere Mengen Wirkstoff enthalten.
Generell gilt:
Arzneimittel sollten immer so gelagert und auch entsorgt werden, dass eine missbräuchliche Nutzung durch z.B. Kinder oder verwirrte, ältere Personen ausgeschlossen ist.
Ein versehentlicher Missbrauch von hochwirksamen Medikamenten kann lebensbedrohliche Folgen haben.
